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Veröffentlicht am 24. Juni 2024

Weisungen zuhanden Bau- und Liegenschaftsorgane

Auf Antrag der KBOB erlässt das EFD im Bereich des Immobilienmanagements Weisungen für die Mitglieder der KBOB, die der Bundesverwaltung angehören, sowie für deren Benutzerorganisationen (Art. 27 VILB; SR 172.010.21).