Weisungen zuhanden Bau- und Liegenschaftsorgane
Auf Antrag der KBOB erlässt das EFD im Bereich des Immobilienmanagements Weisungen für die Mitglieder der KBOB, die der Bundesverwaltung angehören, sowie für deren Benutzerorganisationen (Art. 27 VILB; SR 172.010.21).